Auf einen Blick
Nach § 35a EStG mindern 20 Prozent der Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen direkt die Steuerschuld, und zwar bis zu 4.000 Euro jährlich für haushaltsnahe Dienstleistungen und zusätzlich bis zu 1.200 Euro für Handwerkerleistungen. Mieter finden begünstigte Posten in der Nebenkostenabrechnung: Hausmeister, Treppenhausreinigung, Gartenpflege, Winterdienst, Schornsteinfeger und Wartungen. Materialkosten zählen nicht.
Im Herbst flattern die Betriebskostenabrechnungen ins Haus. Was viele Mieter nicht wissen: Darin steckt bares Geld. Hausmeister, Treppenreinigung, Gartenpflege und Wartungen bringen einen direkten Steuerabzug.

Welche Posten zählen?
Der Fiskus belohnt haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen direkt mit 20 Prozent Steuerermäßigung. Das ist kein Werbungskostenabzug, sondern ein Abzug direkt von der Steuerschuld. Für Mieter relevant sind vor allem: Hausmeisterdienste, Treppenhausreinigung, Gartenpflege, Winterdienst, Schornsteinfeger sowie Wartungen von Heizung, Aufzug oder Rauchmeldern.
Die Höchstbeträge sind großzügig: bis zu 4.000 Euro Ermäßigung pro Jahr für haushaltsnahe Dienstleistungen und zusätzlich bis zu 1.200 Euro für Handwerkerleistungen. Begünstigt sind jeweils nur Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten, nicht das Material.
So kommen Mieter an die Zahlen
Viele Abrechnungen weisen die Beträge bereits nach § 35a getrennt aus. Falls nicht, haben Sie Anspruch auf eine entsprechende Bescheinigung Ihres Vermieters oder der Hausverwaltung. Und keine Sorge wegen des Timings: Kommt die Abrechnung erst nach Abgabe der Steuererklärung, dürfen die Posten im Jahr der Abrechnung angesetzt werden.
Eigentümer profitieren übrigens genauso, nämlich über die Jahresabrechnung der WEG-Verwaltung. Auf unserer Belege-Checkliste steht die Nebenkostenabrechnung deshalb ganz oben.
Rechenbeispiel
In der Abrechnung von Familie B. stecken 480 Euro Hausmeister, 260 Euro Treppenreinigung, 190 Euro Gartenpflege und 210 Euro Heizungswartung. Macht 1.140 Euro begünstigte Kosten und rund 228 Euro weniger Steuern. Jahr für Jahr.
Häufige Fragen
Ja. Begünstigt sind die Arbeitskostenanteile für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen mit 20 Prozent Steuerermäßigung.
Mieter haben Anspruch auf eine entsprechende Bescheinigung des Vermieters oder der Hausverwaltung.
Die Kosten dürfen im Jahr der Abrechnung angesetzt werden.
Ihr nächster Schritt
Bringen Sie Ihre Nebenkostenabrechnung einfach mit zum Beratungstermin. Wir fischen die begünstigten Posten für Sie heraus.
