Auf einen Blick
Wer 2026 erstmals Rente bezieht, muss 84 Prozent davon versteuern. 16 Prozent bleiben dauerhaft als fester Freibetrag steuerfrei. Der Besteuerungsanteil steigt je Rentnerjahrgang um 0,5 Prozentpunkte bis 2058 auf 100 Prozent. Abgabepflicht besteht, wenn das zu versteuernde Einkommen den Grundfreibetrag übersteigt (2026: 12.348 Euro pro Person). Weil Rentenerhöhungen stets voll steuerpflichtig sind, rutschen viele Rentner erst Jahre nach Rentenbeginn in die Abgabepflicht.
Muss ich als Rentner eine Steuererklärung abgeben? Diese Frage stellen uns Mitglieder fast täglich. Die Antwort hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab und von den Zahlen im Detail.

Wie viel von der Rente ist steuerpflichtig?
Die gesetzliche Rente wird nachgelagert besteuert. Der steuerpflichtige Anteil richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns: Wer 2026 in Rente geht, muss 84 Prozent der Rente versteuern. 16 Prozent bleiben dauerhaft als fester Freibetrag steuerfrei. Der Besteuerungsanteil steigt für jeden neuen Rentnerjahrgang um 0,5 Prozentpunkte, bis er im Jahr 2058 bei 100 Prozent liegt. Was sich im Jahr 2027 ändert, haben wir gesondert zusammengefasst.
Wichtig zu wissen: Spätere Rentenerhöhungen sind immer voll steuerpflichtig. Deshalb rutschen viele Rentner erst Jahre nach Rentenbeginn in die Abgabepflicht.
Wann wird eine Erklärung Pflicht?
Eine Abgabepflicht besteht, wenn das zu versteuernde Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt. 2026 sind das 12.348 Euro pro Person. Klingt einfach, ist es aber nicht: Vom steuerpflichtigen Rentenanteil gehen noch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, der Pauschbetrag von 102 Euro und weitere Posten ab. Zusätzliche Einnahmen wie Betriebsrenten, Mieten oder eine Witwenrente kommen dagegen hinzu.
Viele Rentner müssen zwar eine Erklärung abgeben, zahlen am Ende aber keine oder kaum Steuern, etwa weil hohe Krankheitskosten, Ausgaben für Haushaltshilfen oder der Behindertenpauschbetrag gegengerechnet werden.
Rechenbeispiel
Frau S. bekam 2026 erstmals Rente, 1.500 Euro im Monat (18.000 Euro im Jahr). Steuerpflichtig sind 84 Prozent = 15.120 Euro. Nach Abzug der Versicherungsbeiträge und Pauschalen liegt sie nur knapp über dem Grundfreibetrag. Die Steuer fällt minimal aus, die Erklärung ist aber Pflicht.
Häufige Fragen
Bei Rentenbeginn 2026 sind 84 Prozent steuerpflichtig, 16 Prozent bleiben dauerhaft steuerfrei.
Wenn das zu versteuernde Einkommen den Grundfreibetrag übersteigt. 2026 sind das 12.348 Euro pro Person.
Ja, spätere Rentenerhöhungen sind immer in voller Höhe steuerpflichtig.
Ihr nächster Schritt
Post vom Finanzamt oder einfach unsicher? Wir übernehmen die komplette Erklärung für Rentnerinnen und Rentner. Mitgliedschaft genügt, der Beitrag richtet sich sozial gestaffelt nach dem Einkommen.
