Pendlerpauschale 2026: 0,38 Euro je Kilometer ab dem ersten Kilometer

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Auf einen Blick

Die Pendlerpauschale beträgt seit dem 1. Januar 2026 einheitlich 0,38 Euro je Entfernungskilometer, und zwar ab dem ersten Kilometer. Angesetzt wird die einfache Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, unabhängig vom Verkehrsmittel. Bei 220 Arbeitstagen und 30 Kilometern ergeben sich 2.508 Euro Werbungskosten, deutlich mehr als der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro.

Der Weg zur Arbeit ist für die meisten der größte Steuerposten überhaupt. Seit 2026 gibt es 38 Cent je Entfernungskilometer, und zwar ab dem ersten Kilometer.

Säulendiagramm der Werbungskosten pro Jahr bei 220 Arbeitstagen: 10 Kilometer ergeben 836 Euro, 20 Kilometer 1.672 Euro, 30 Kilometer 2.508 Euro, 40 Kilometer 3.344 Euro, 50 Kilometer 4.180 Euro. Ab 20 Kilometern liegt der Wert über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro.
Ab 20 Kilometern einfacher Entfernung liegt die Pendlerpauschale über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag.

So funktioniert die Entfernungspauschale

Angesetzt wird die einfache Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, nicht die gefahrene Strecke. Pro Arbeitstag und Entfernungskilometer gibt es seit dem 1. Januar 2026 einheitlich 0,38 Euro. Welches Verkehrsmittel Sie nutzen, spielt keine Rolle: Auto, Bahn, Fahrrad oder zu Fuß. Die Pauschale gibt es immer.

Maßgeblich ist die kürzeste Straßenverbindung. Eine längere Route dürfen Sie ansetzen, wenn sie offensichtlich verkehrsgünstiger ist und Sie sie regelmäßig nutzen, etwa weil Sie so den Dauerstau umfahren.

Typische Fehler vermeiden

Zählen Sie Ihre tatsächlichen Arbeitstage: Bei einer 5-Tage-Woche akzeptieren Finanzämter üblicherweise 220 bis 230 Fahrten pro Jahr. Urlaub, Krankheit und Homeoffice-Tage müssen aber herausgerechnet werden. Für Homeoffice-Tage gibt es stattdessen die Tagespauschale von 6 Euro.

Bahnpendler aufgepasst: Liegen Ihre tatsächlichen Ticketkosten über der Entfernungspauschale, dürfen Sie den höheren Betrag ansetzen. Die Pauschale ist ohnehin nur einer von mehreren Werbungskosten-Posten, die zusammen den Pauschbetrag knacken.

Rechenbeispiel

30 km einfache Entfernung, 220 Arbeitstage: 30 × 0,38 € × 220 = 2.508 Euro Werbungskosten, mehr als das Doppelte des Pauschbetrags von 1.230 Euro. Das bringt je nach Steuersatz gut 400 bis 500 Euro zusätzliche Erstattung.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Pendlerpauschale 2026?

0,38 Euro je Entfernungskilometer ab dem ersten Kilometer.

Wie viele Arbeitstage darf ich ansetzen?

Bei einer Fünf-Tage-Woche üblicherweise 220 bis 230 Fahrten im Jahr, abzüglich Urlaub, Krankheit und Homeoffice-Tagen.

Gilt die Pendlerpauschale auch für Bahn und Fahrrad?

Ja, das Verkehrsmittel spielt keine Rolle. Liegen die tatsächlichen Ticketkosten höher, darf der höhere Betrag angesetzt werden.

Ihr nächster Schritt

Pendeln Sie weiter als 15 Kilometer? Dann lohnt sich die Steuererklärung fast immer. Wir rechnen es Ihnen in Ihrer Beratungsstelle konkret aus.

Über diesen Beitrag
Redaktion des Lohnsteuerhilfevereins Spree & Havel e. V. · Stand: 16. September 2026

Wir beraten Arbeitnehmer, Rentnerinnen und Rentner sowie Pensionäre im Rahmen der Beratungsbefugnis nach § 4c StBerG. Alle Angaben nach bestem Wissen und ohne Gewähr. Sie ersetzen keine Beratung im Einzelfall.