Auf einen Blick
Die Pendlerpauschale beträgt seit dem 1. Januar 2026 einheitlich 0,38 Euro je Entfernungskilometer, und zwar ab dem ersten Kilometer. Angesetzt wird die einfache Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, unabhängig vom Verkehrsmittel. Bei 220 Arbeitstagen und 30 Kilometern ergeben sich 2.508 Euro Werbungskosten, deutlich mehr als der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro.
Der Weg zur Arbeit ist für die meisten der größte Steuerposten überhaupt. Seit 2026 gibt es 38 Cent je Entfernungskilometer, und zwar ab dem ersten Kilometer.

So funktioniert die Entfernungspauschale
Angesetzt wird die einfache Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, nicht die gefahrene Strecke. Pro Arbeitstag und Entfernungskilometer gibt es seit dem 1. Januar 2026 einheitlich 0,38 Euro. Welches Verkehrsmittel Sie nutzen, spielt keine Rolle: Auto, Bahn, Fahrrad oder zu Fuß. Die Pauschale gibt es immer.
Maßgeblich ist die kürzeste Straßenverbindung. Eine längere Route dürfen Sie ansetzen, wenn sie offensichtlich verkehrsgünstiger ist und Sie sie regelmäßig nutzen, etwa weil Sie so den Dauerstau umfahren.
Typische Fehler vermeiden
Zählen Sie Ihre tatsächlichen Arbeitstage: Bei einer 5-Tage-Woche akzeptieren Finanzämter üblicherweise 220 bis 230 Fahrten pro Jahr. Urlaub, Krankheit und Homeoffice-Tage müssen aber herausgerechnet werden. Für Homeoffice-Tage gibt es stattdessen die Tagespauschale von 6 Euro.
Bahnpendler aufgepasst: Liegen Ihre tatsächlichen Ticketkosten über der Entfernungspauschale, dürfen Sie den höheren Betrag ansetzen. Die Pauschale ist ohnehin nur einer von mehreren Werbungskosten-Posten, die zusammen den Pauschbetrag knacken.
Rechenbeispiel
30 km einfache Entfernung, 220 Arbeitstage: 30 × 0,38 € × 220 = 2.508 Euro Werbungskosten, mehr als das Doppelte des Pauschbetrags von 1.230 Euro. Das bringt je nach Steuersatz gut 400 bis 500 Euro zusätzliche Erstattung.
Häufige Fragen
0,38 Euro je Entfernungskilometer ab dem ersten Kilometer.
Bei einer Fünf-Tage-Woche üblicherweise 220 bis 230 Fahrten im Jahr, abzüglich Urlaub, Krankheit und Homeoffice-Tagen.
Ja, das Verkehrsmittel spielt keine Rolle. Liegen die tatsächlichen Ticketkosten höher, darf der höhere Betrag angesetzt werden.
Ihr nächster Schritt
Pendeln Sie weiter als 15 Kilometer? Dann lohnt sich die Steuererklärung fast immer. Wir rechnen es Ihnen in Ihrer Beratungsstelle konkret aus.
