Handwerkerkosten absetzen: 20 Prozent Steuerbonus, bis zu 1.200 Euro im Jahr

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Auf einen Blick

20 Prozent der Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten von Handwerkerleistungen in der selbst genutzten Wohnung mindern direkt die Steuerschuld, und zwar bis zu 6.000 Euro Arbeitslohn im Jahr, also maximal 1.200 Euro Ermäßigung. Voraussetzung sind eine ordentliche Rechnung mit ausgewiesenem Arbeitslohn, die Zahlung per Überweisung und Arbeiten im eigenen Haushalt. Maßgeblich ist das Jahr der Zahlung: Wer eine Rechnung auf zwei Kalenderjahre aufteilt, kann den Höchstbetrag zweimal nutzen.

Neues Bad geplant, die Heizung muss gewartet werden oder das Treppenhaus soll gestrichen werden? Wer clever terminiert und richtig bezahlt, holt sich bis zu 1.200 Euro pro Jahr vom Finanzamt zurück.

Säulendiagramm der Steuerermäßigung nach ausgewiesenem Arbeitslohn: 1.000 Euro ergeben 200 Euro, 2.000 Euro ergeben 400 Euro, 4.000 Euro ergeben 800 Euro. Ab 6.000 Euro greift der Höchstbetrag von 1.200 Euro.
Ab 6.000 Euro Arbeitslohn ist der Jahreshöchstbetrag erreicht. Ein Grund, größere Rechnungen zu splitten.

Die Spielregeln

20 Prozent der Arbeitskosten (inklusive Fahrt- und Maschinenkosten) von Handwerkerleistungen in der selbst genutzten Wohnung mindern direkt Ihre Steuer, und zwar bis zu 6.000 Euro Arbeitslohn pro Jahr, also maximal 1.200 Euro Ermäßigung. Materialkosten zählen nicht.

Drei Bedingungen sind Pflicht: eine ordentliche Rechnung, Zahlung per Überweisung (niemals bar!) und die Arbeiten müssen in Ihrem Haushalt stattfinden. Neubaumaßnahmen sind ausgeschlossen, Renovierung, Erhaltung und Modernisierung sind begünstigt.

Der Timing-Trick zum Jahresende

Entscheidend ist das Jahr der Zahlung, nicht das Jahr der Arbeiten. Wer den Höchstbetrag in einem Jahr bereits ausgeschöpft hat, kann mit dem Handwerker eine Abschlags- oder Restzahlung im Januar vereinbaren und nutzt so den Höchstbetrag zweimal. Umgekehrt gilt: Steht der Bonus dieses Jahr noch nicht voll im Feuer, sollten offene Rechnungen unbedingt bis zum 31. Dezember überwiesen werden. Mehr dazu in unserer Checkliste für die Zeit bis Silvester.

Übrigens: Auch Mieter können Handwerkerleistungen absetzen, die sie selbst beauftragt haben, etwa Maler oder Küchenmonteur. Was zusätzlich in der Nebenkostenabrechnung steckt, ist ein eigenes Thema.

Rechenbeispiel

Die Badsanierung von Familie T. kostet 14.000 Euro, davon 7.500 Euro Arbeitslohn. Zahlung gesplittet: 6.000 Euro im Dezember 2026, 1.500 Euro im Januar 2027. Ergebnis: 1.200 Euro Bonus für 2026 plus 300 Euro für 2027, statt nur 1.200 Euro insgesamt.

Häufige Fragen

Wie viel Handwerkerkosten kann ich absetzen?

20 Prozent der Arbeitskosten, maximal 1.200 Euro Steuerermäßigung pro Jahr.

Zählen Materialkosten mit?

Nein. Begünstigt sind nur Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten. Sie müssen in der Rechnung ausgewiesen sein.

Muss die Handwerkerrechnung überwiesen werden?

Ja. Barzahlungen erkennt das Finanzamt nicht an.

Ihr nächster Schritt

Sie planen größere Arbeiten? Sprechen Sie vorher mit Ihrer Beratungsstelle. Mit der richtigen Zahlungsstrategie holen Sie deutlich mehr heraus.

Über diesen Beitrag
Redaktion des Lohnsteuerhilfevereins Spree & Havel e. V. · Stand: 28. Oktober 2026

Wir beraten Arbeitnehmer, Rentnerinnen und Rentner sowie Pensionäre im Rahmen der Beratungsbefugnis nach § 4c StBerG. Alle Angaben nach bestem Wissen und ohne Gewähr. Sie ersetzen keine Beratung im Einzelfall.