Auf einen Blick
Wer nicht zur Abgabe verpflichtet ist, kann die Steuererklärung freiwillig einreichen, und zwar rückwirkend für bis zu vier Jahre (Antragsveranlagung). Die große Mehrheit dieser Erklärungen endet mit einer Erstattung, im Schnitt rund 1.100 Euro. Ergibt sich ausnahmsweise eine Nachzahlung, kann der Antrag im Einspruchsweg zurückgenommen werden.
Millionen Arbeitnehmer verschenken jedes Jahr Geld, weil sie keine Steuererklärung abgeben. Dabei endet die große Mehrheit aller Erklärungen mit einer Erstattung, im Schnitt rund 1.100 Euro.

Wer muss und wer darf?
Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind gar nicht verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Genau diese Gruppe profitiert am häufigsten: Wer freiwillig abgibt (die sogenannte Antragsveranlagung), hat dafür ganze vier Jahre Zeit. Im Jahr 2026 können Sie also noch Erklärungen bis zurück ins Jahr 2022 einreichen und sich Erstattungen für gleich mehrere Jahre auf einmal sichern. Welche Abgabefristen für Pflichtveranlagungen gelten, lesen Sie separat.
Das Beste an der freiwilligen Abgabe: Käme dabei ausnahmsweise eine Nachzahlung heraus, können Sie den Antrag im Einspruchswege einfach wieder zurücknehmen. Das Risiko ist also praktisch null.
Warum kommt so oft Geld zurück?
Der Arbeitgeber führt die Lohnsteuer jeden Monat so ab, als bliebe alles im Jahr gleich. Die Realität sieht anders aus: Fahrtkosten zur Arbeit, Homeoffice-Tage, Fortbildungen, ein Jobwechsel, Heirat, Kinder, Handwerkerrechnungen, Versicherungen, Spenden. All das kennt das Lohnbüro nicht. Erst die Steuererklärung bringt diese Posten ins Spiel und holt zu viel gezahlte Steuer zurück.
Besonders lohnend ist die Abgabe für Berufspendler, Beschäftigte mit schwankendem Gehalt, frisch Verheiratete, Eltern und alle, die nur einen Teil des Jahres gearbeitet haben. Welche Unterlagen Sie dafür zusammenstellen, zeigt unsere Belege-Checkliste.
Rechenbeispiel
Eine Angestellte mit 25 km Arbeitsweg, 60 Homeoffice-Tagen und einer Fortbildung für 800 Euro kommt schnell auf über 3.000 Euro Werbungskosten, weit mehr als der automatisch berücksichtigte Pauschbetrag von 1.230 Euro. Ergebnis: mehrere hundert Euro Erstattung, oft deutlich mehr.
Häufige Fragen
Bei freiwilliger Abgabe vier Jahre. Im Jahr 2026 sind das die Jahre 2022 bis 2025.
Der Antrag kann im Einspruchsweg zurückgenommen werden. Das Risiko ist damit praktisch null.
Für Pendler, Beschäftigte mit schwankendem Gehalt, frisch Verheiratete, Eltern und alle, die nur einen Teil des Jahres gearbeitet haben.
Ihr nächster Schritt
Sie möchten wissen, was für Sie drin ist? Als Mitglied in unserem Lohnsteuerhilfeverein erstellen wir Ihre Steuererklärung komplett für Sie, auch rückwirkend für bis zu vier Jahre.


