Aufgaben von Beratungsstellenleiter/innen im Lohnsteuerhilfeverein
Verantwortung übernehmen. Menschen beraten.
Ihre Aufgabe:
Steuern verständlich machen
Beratungsstellenleiter/innen im Lohnsteuerhilfeverein Spree & Havel leisten weit mehr als das Erstellen von Steuererklärungen. Sie sind Ansprechperson, Vertrauensperson und organisatorische Leitung in einem – und übernehmen eine zentrale Rolle im Kontakt zwischen Mitglied, Finanzamt und Verein.
Die Tätigkeit erfolgt im Rahmen des § 4 Nr. 11 StBerG und richtet sich an qualifizierte Fachkräfte, die Einkommensteuerrecht sicher anwenden und persönlich beraten möchten.

Überblick der Kernaufgaben
- Einkommensteuererklärung erstellen für Mitglieder
- Einkommensteuer-Beratung zu sämtlichen relevanten Themen
- Steuerbescheid prüfen und ggf. Einspruch einlegen
- Steuerermäßigungen beantragen, z. B. für haushaltsnahe Dienstleistungen
- Beratung zur Steuerklassenwahl, z. B. bei Eheschließung oder Jobwechsel
- Kindergeld und Riester-Zulagen steuerlich korrekt erfassen
- Abwicklung mit dem Finanzamt: Kommunikation, Schriftverkehr, Rückfragen
In Teilzeit oder Vollzeit beraten
Spree & Havel bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre eigene Beratungsstelle zu führen – mit echter Freiheit, aber nie allein.
Jahre Lohnsteuerhilfe
Zufriedene Mitglieder
Beratungsstellen
Vorteile der Position
Attraktive Vergütung
75 % der Beiträge und Aufnahmegebühren
Flexible Arbeitszeitmodelle
Neben- oder hauptberuflich, Voll- oder Teilzeit
Standortunabhängig
Wahlfreier Aufbau Ihrer Beratungsstelle
Starterpaket inklusive
Persönliche Begleitung
Digitale Prozesse
Mitgliederservice und Datenübermittlung online
Fortbildung inklusive
Vereinseigene Weiterbildungen und Schulungen
Marketing-Support
Haftpflichtversicherung
Work-Life-Balance und Flexibilität unserer Beratungsstellenleiter/innen
Wo Sie arbeiten?
Home-Office oder eigenes Büro
Wann Sie arbeiten?
Tagsüber, abends oder am Wochenende
Wie viel Sie arbeiten?
Teilzeit, Vollzeit oder wachstumsorientiert
Das ermöglicht individuelle Lebensplanung – ob in der Familienphase, vor dem Ruhestand oder im beruflichen Neuanfang.
Voraussetzungen, um eine Beratungsstelle zu leiten
- Eine kaufmännische oder steuerfachliche Ausbildung, z. B. als
- Steuerfachangestellte/r
- Bilanzbuchhalter/in
- Steuerfachwirt/in
- Finanzwirt/in
- Alternativ: Abschluss als
- Steuerberater/in
- Rechtsanwalt/-anwältin
- Wirtschaftsprüfer/in
- Mindestens drei Jahre Berufserfahrung im Einkommensteuerbereich
Fehlen noch Erfahrungsjahre? Dann lohnt sich ein Gespräch über individuelle Entwicklungsmöglichkeiten oder den Einstieg in Teilzeit. Spree & Havel bietet umfangreiche Unterstützungsleistungen an.
Ihre Vergütung – fair und leistungsbezogen
- 75 % der Jahresbeiträge und Aufnahmegebühren
- Auszahlung direkt nach Eingang der Mitgliedsbeiträge
- Keine Umsatzbeteiligung, keine Verwaltungsgebühren
- Werbe-Boni und Zuschüsse möglich
- Hohe Planbarkeit – mit direkter Kontrolle über den Erfolg
Spezielle Beratungsleistungen
- Steuerliche Fragen rund um Kinder, Familienmodelle und Mehrbedarf
- Altersvorsorgeberatung im steuerlichen Rahmen (z. B. Riester, Rürup)
- Unterstützung bei der optimalen Steuerklassenwahl für Ehepaare oder Alleinerziehende
- Beratung bei Wohnsitzwechsel, Jobwechsel oder Veränderungen der Einkommensstruktur
Weitere Aufgaben der Beratungstellenleiter
Organisation und Leitung der Beratungsstelle
Die Beratungsstelle wird eigenständig geführt. Das umfasst:
- Organisation von Beratungsterminen (vor Ort oder digital)
- Verwaltung von Mitgliederdaten und -unterlagen
- Qualitäts- und Datenschutzmanagement gemäß gesetzlicher Vorgaben
- Mitarbeit bei internen Audits und Jahresstatistiken
- Optionale Führung von Mitarbeitenden oder Aushilfen
- Dokumentation und Fristenmanagement
Kommunikation mit dem Finanzamt
Ein zentraler Teil der Aufgabe ist die professionelle Kommunikation mit den Finanzämtern, unter anderem bei:
- Rückfragen zu Bescheiden
- Klärung von Mitgliederdaten
- Einreichung von Einsprüchen
- Beantragung von Fristverlängerungen
- Abstimmungen bei Sonderfällen
Mitgliedergewinnung und Marketing
Neben der Beratung gehört auch die aktive Mitgliederbetreuung und -gewinnung zur Aufgabe:
- Aufbau eines eigenen Mitgliederstamms
- Nutzung vereinseigener Marketingmaterialien (online & offline)
- Durchführung lokaler Werbeaktionen (z. B. Infotage, Flyer, Empfehlungen)
- Pflege eines positiven Images des Lohnsteuerhilfevereins vor Ort
- Mitwirkung an digitalen Maßnahmen (z. B. Google Maps-Präsenz, Website-Eintrag)
Schritt für Schritt
Berater werden
- Kontaktaufnahme und Kennenlerngespräch
- Einreichung Ihrer Unterlagen / Qualifikationen (Lebenslauf, Nachweise)
- Eignungsprüfung und Vertragsangebot
- Onboarding mit Schulung und technischer Ausstattung
- Eröffnung Ihrer Beratungsstelle – inkl. Startmarketing und Support bei der Mitgliedervermittlung
Rechtlicher Rahmen
Eine sinnvolle Tätigkeit
Wer als Beratungsstellenleiter/in im Lohnsteuerhilfeverein tätig ist, gestaltet nicht nur seinen Arbeitsalltag eigenverantwortlich – sondern bietet echten Mehrwert für Menschen.
Die Tätigkeit verbindet steuerliches Fachwissen mit persönlicher Beratung und unternehmerischer Freiheit.
Bereit für die Aufgaben in einer Beratungsstelle?
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage – und darauf, Sie kennenzulernen. Bitte kontaktieren Sie uns über das Kontaktformular oder rufen Sie uns gerne an unter 030 / 49 77 92 12 (Mo-Mi 9-14 Uhr).
