Aufgaben von Beratungsstellenleiter/innen im Lohnsteuerhilfeverein
Verantwortung übernehmen. Menschen beraten.
Ihre Aufgabe:
Steuern verständlich machen
Beratungsstellenleiter/innen im Lohnsteuerhilfeverein Spree & Havel leisten weit mehr als das Erstellen von Steuererklärungen. Sie sind Ansprechperson, Vertrauensperson und organisatorische Leitung in einem – und übernehmen eine zentrale Rolle im Kontakt zwischen Mitglied, Finanzamt und Verein.
Die Tätigkeit erfolgt im Rahmen des § 4 StBerG und richtet sich an qualifizierte Fachkräfte, die Einkommensteuerrecht sicher anwenden und persönlich beraten möchten.

Überblick der Kernaufgaben
- Einkommensteuererklärung erstellen für Mitglieder
- Einkommensteuer-Beratung zu sämtlichen relevanten Themen
- Steuerbescheid prüfen und ggf. Einspruch einlegen
- Steuerermäßigungen beantragen, z. B. für haushaltsnahe Dienstleistungen
- Beratung zur Steuerklassenwahl, z. B. bei Eheschließung oder Jobwechsel
- Kindergeld und Riester-Zulagen steuerlich korrekt erfassen
- Abwicklung mit dem Finanzamt: Kommunikation, Schriftverkehr, Rückfragen
In Teilzeit oder Vollzeit beraten
Spree & Havel bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre eigene Beratungsstelle zu führen – mit echter Freiheit, aber nie allein.
Jahre Lohnsteuerhilfe
Zufriedene Mitglieder
Beratungsstellen
Vorteile der Position
Attraktive Vergütung
Beteiligung an Beiträgen und Aufnahmegebühren
Flexible Arbeitszeitmodelle
Neben- oder hauptberuflich, Voll- oder Teilzeit
Standortunabhängig
Wahlfreier Aufbau Ihrer Beratungsstelle
Starterpaket inklusive
Materialien und strukturierte Startbegleitung
Persönliche Begleitung
Persönliche Ansprechpartner und eine zentrale Hotline
Digitale Prozesse
Mitgliederservice und Datenübermittlung online
Fortbildung inklusive
Vereinseigene Weiterbildungen und Schulungen
Marketing-Support
Online-Präsenz und Mitgliedergewinnung
Haftpflichtversicherung
Vermögensschadenhaftpflicht inklusive
Work-Life-Balance und Flexibilität unserer Beratungsstellenleiter/innen
Als Beratungsstellenleiter/in bei Spree & Havel bestimmen Sie:
Wo Sie arbeiten
Home-Office oder eigenes Büro
Wann Sie arbeiten
Tagsüber, abends oder am Wochenende
Wie viel Sie arbeiten
Teilzeit, Vollzeit oder wachstumsorientiert
Das ermöglicht individuelle Lebensplanung – ob in der Familienphase, vor dem Ruhestand oder im beruflichen Neuanfang.
Voraussetzungen, um eine Beratungsstelle zu leiten
- Eine kaufmännische oder steuerfachliche Ausbildung, z. B. als
- Steuerfachangestellte/r
- Bilanzbuchhalter/in
- Steuerfachwirt/in
- Finanzwirt/in
- Alternativ: Abschluss als
- Steuerberater/in
- Rechtsanwalt/-anwältin
- Wirtschaftsprüfer/in
- Mindestens drei Jahre Berufserfahrung im Einkommensteuerbereich
Fehlen noch Erfahrungsjahre? Dann lohnt sich ein Gespräch über individuelle Entwicklungsmöglichkeiten oder den Einstieg in Teilzeit. Spree & Havel bietet umfangreiche Unterstützungsleistungen an.
Ihre Vergütung – fair und leistungsbezogen
- Attraktive Beteiligung an Jahresbeiträgen und Aufnahmegebühren
- Keine Umsatzbeteiligung, keine Verwaltungsgebühren
- Werbe-Boni und Zuschüsse möglich
- Hohe Planbarkeit – mit direkter Kontrolle über den Erfolg
Spezielle Beratungsleistungen
Neben der klassischen Einkommensteuerberatung bieten Beratungsstellenleiter/innen auch Unterstützung bei steuerlich relevanten Lebenssituationen:
- Steuerliche Fragen rund um Kinder, Familienmodelle und Mehrbedarf
- Altersvorsorgeberatung im steuerlichen Rahmen (z. B. Riester, Rürup)
- Unterstützung bei der optimalen Steuerklassenwahl für Ehepaare oder Alleinerziehende
- Beratung bei Wohnsitzwechsel, Jobwechsel oder Veränderungen der Einkommensstruktur
Weitere Aufgaben der Beratungsstellenleiter
Organisation und Leitung der Beratungsstelle
Die Beratungsstelle wird eigenständig geführt. Das umfasst:
- Organisation von Beratungsterminen (vor Ort oder digital)
- Verwaltung von Mitgliederdaten und -unterlagen
- Qualitäts- und Datenschutzmanagement gemäß gesetzlichen Vorgaben
- Mitarbeit bei internen Audits und Jahresstatistiken
- Optionale Führung von Mitarbeitenden oder Aushilfen
- Dokumentation und Fristenmanagement
Kommunikation mit dem Finanzamt
Ein zentraler Teil der Aufgabe ist die professionelle Kommunikation mit den Finanzämtern, unter anderem bei:
- Rückfragen zu Bescheiden
- Klärung von Mitgliederdaten
- Einreichung von Einsprüchen
- Beantragung von Fristverlängerungen
- Abstimmungen bei Sonderfällen
Mitgliedergewinnung und Marketing
Neben der Beratung gehört auch die aktive Mitgliederbetreuung und -gewinnung zur Aufgabe:
- Aufbau eines eigenen Mitgliederstamms
- Nutzung vereinseigener Marketingmaterialien (online & offline)
- Durchführung lokaler Werbeaktionen (z. B. Infotage, Flyer, Empfehlungen)
- Pflege eines positiven Images des Lohnsteuerhilfevereins vor Ort
- Mitwirkung an digitalen Maßnahmen (z. B. Google-Maps-Präsenz, Website-Eintrag)
Schritt für Schritt
Berater werden
- Kontaktaufnahme und Kennenlerngespräch
- Einreichung Ihrer Unterlagen / Qualifikationen (Lebenslauf, Nachweise)
- Eignungsprüfung und Vertragsangebot
- Onboarding mit Schulung und technischer Ausstattung
- Eröffnung Ihrer Beratungsstelle – inkl. Startmarketing und Support bei der Mitgliedervermittlung
Rechtlicher Rahmen
Die Tätigkeit erfolgt auf Basis des § 4 StBerG. Beratungsstellenleiter/innen beraten ausschließlich Mitglieder des Vereins im Rahmen der gesetzlich definierten Befugnisse.
Eine sinnvolle Tätigkeit
Wer als Beratungsstellenleiter/in im Lohnsteuerhilfeverein tätig ist, gestaltet nicht nur seinen Arbeitsalltag eigenverantwortlich, sondern bietet echten Mehrwert für Menschen.
Die Tätigkeit verbindet steuerliches Fachwissen mit persönlicher Beratung und unternehmerischer Freiheit.
Bereit für die Aufgaben in einer Beratungsstelle?
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage – und darauf, Sie kennenzulernen. Bitte kontaktieren Sie uns über das Kontaktformular oder rufen Sie uns gerne an unter 030 / 49 77 92 12 (Mo–Mi 9–14 Uhr).
