Lohnsteuerhilfe Ingolf Hopf - Lohnsteuerhilfeverein Spree & Havel

Lohnsteuerhilfeverein Spree & Havel e.V.
Beratungsstelle Oranienburg

Ingolf Hopf
Ihre Lohnsteuerhilfe in Oranienburg

  • Erstellung der Steuererklärung
  • Prüfung der Einkommensteuerbescheide
  • Korrespondenz mit Finanzämtern
Lohnsteuerhilfe Ingolf Hopf


Ingolf Hopf

Beratungsstellenleiter

Ihre Beratungsstelle Ingolf Hopf

Ihre Spree & Havel-Beratungsstelle vor Ort - ich unterstütze Sie zuverlässig bei Ihrer Einkommensteuererklärung - verständlich, persönlich und terminsicher.

Kontakt


Ingolf Hopf

Tel. 03301 / 20 25 06
E-Mail: Ingolf-Silke@arcor.de

 

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Termin nach Vereinbarung


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Ihre Vorteile

Professionalität

Wir bieten umfassenden Beratungsservice in allen Steuerfragen.

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Steueroptimierung

Wir sichern Ihnen maßgeschneiderte Steuerberatung, damit Sie stets das Beste aus Ihrer Steuersituation herausholen können.

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Rückerstattung

Als Mitglied bei Spree & Havel Lohnsteuerhilfe werden Sie optimal beraten. Steuern sparen und alles an Steuerrückerstattung für Sie herausholen, was möglich ist.

Steuerlicher Rundum-Service

Wir bieten umfassenden Beratungsservice in allen Steuerfragen.

Persönliche Beratung

Bei Fragen zur Einkommensteuer ist Ihre Spree & Havel Beratungsstelle persönlich für Sie da – ohne Zusatzkosten.

Fairer Beitrag

Für alle Leistungen zahlen Sie einmal im Jahr einen Mitgliedsbeitrag, der sich nach Ihren Einnahmen richtet.

Wer wird von Ingolf Hopf beraten?

Wir beraten die meisten Angestellten und Rentner/-innen.

Nach dem Steuerberatungsgesetz § 4 Nr. 11 dürfen wir Sie als Mitglied beraten, wenn Sie folgende Einkünfte haben:

  • Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Lohn, Gehalt) oder
  • sonstige Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen laut § 22 Nr. 1 des EStG (z. B. Renten) oder
  • Einkünfte aus Unterhaltsleistungen laut § 22 Nr. 1a des EStG (vom geschiedenen oder dauernd getrenntlebenden Ehepartnern).

Auch bei zusätzlichen Einnahmen aus:

  • Vermietung und Verpachtung
  • Kapitalvermögen wie z. B. Zins- und Dividendeneinnahmen
  • sonstigen Einnahmen, wie z. B. private Veräußerungsgeschäfte von vermietetem Wohneigentum

sind wir der geeignete Dienstleister für Sie – sofern diese Einkünfte insgesamt 18.000 Euro bei Singles bzw. 36.000 Euro bei Ehepaaren nicht übersteigen.

Bei selbstständiger Tätigkeit, Gewerbebetrieben, umsatzsteuerpflichtigen Einkünften sowie Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft dürfen wir Sie leider nicht beraten.

Über den Lohnsteuerverein Spree & Havel e.V.

Spree & Havel steht für kompetente Lohnsteuerhilfe mit Tradition und Herz. Mit Vereinsgründung im Jahr 1991 ist Spree & Havel Lohnsteuerhilfe seit über 30 Jahren erfolgreich in der Einkommensteuerberatung tätig. Über 13.000 zufriedene Mitglieder sprechen für Qualität und Zuverlässigkeit in der Beratung. Mit rund 100 Beratungsstellen bietet Spree & Havel flächendeckende Expertise und persönliche Nähe.

Jahre Lohnsteuerhilfe

Zufriedene Mitglieder

Beratungsstellen

Unsere Beratungsbefugnis

Eine Beratungsbefugnis für die Erstellung der Einkommensteuererklärung gemäß §4 Nummer 11 des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) besteht nur im Rahmen einer Mitgliedschaft für die Erstellung der Einkommensteuererklärung.

FAQ – Häufige Fragen

Welche Kosten entstehen Ihnen?

Unsere jährlichen Mitgliedsbeiträge sind nach den persönlichen Jahreseinnahmen gestaffelt. Dafür stehen Ihnen unsere Berater/-innen das ganze Jahr über zur Verfügung. Hinzu kommt eine einmalige Aufnahmegebühr. Hier finden Sie unsere Beitragstabelle.

Wie läuft ein Beratungsgespräch ab?

In einem ersten Gespräch geht es vor allem darum, ob wir Sie im Rahmen der Beratungsbefugnis beraten dürfen, wie hoch Ihr Mitgliedsbeitrag sein wird, und natürlich, ob Sie sich mit Ihrem Berater oder Beraterin wohl fühlen.

Im Anschluss wird die Beitrittserklärung ausgefüllt, unterschrieben sowie der Mitgliedsbeitrag entrichtet. Nun kann es losgehen: Ihr Berater oder Beraterin geht mit Ihnen Ihre ganz persönliche Steuersituation durch. Themen wie Beruf, Altersvorsorge, Familienstand, aber auch Ihre Jahreseinnahmen, Erträge aus Kapitalerträgen oder Vermietung sowie Ihre Ausgaben wie Unterhaltszahlungen oder Immobilienkäufe werden detailliert durchgesprochen. So kann Ihr Berater oder Beraterin Ihre Steuervorteile erkennen und für Sie ausschöpfen.

Im Anschluss an das gemeinsame Gespräch erstellt Ihr Berater oder Beraterin Ihre Einkommensteuererklärung und teilt Ihnen zeitnah mit, mit welcher Steuerrückerstattung Sie rechnen können, oder welche Steuernachzahlung Sie erwartet.

Was muss ich zum ersten Beratungsgespräch mitbringen?

Nachweise von Versicherungen, Banken, Finanzamt, Familienkasse – wichtige Daten und Zahlen schicken Ihnen die zuständigen Institutionen und Ämter übers Jahr zu. Genau diese Unterlagen müssen Sie zum Beratungsgespräch mitbringen, denn nur so kann Ihr Berater oder Beraterin Ihre Steuervorteile exakt berechnen.

In 3 Schritten zur Steuererklärung:

  1. Termin vereinbaren
  2. Mitglied im Lohnsteuerverein Spree & Havel werden
  3. Steuererklärung von Spree & Havel erstellen lassen

Jetzt die Beratungsstelle Ingolf Hopf in Oranienburg kontaktieren

Interesse an einer Mitgliedschaft, Fragen zu unserem Angebot oder ein Terminwunsch? Wir sind für Sie da – telefonisch, per E-Mail oder bequem über das Kontaktformular.

Tel. 03301 / 20 25 06

E-Mail: Ingolf-Silke@arcor.de