Auf einen Blick
Betreuungskosten für Kinder bis zum 14. Geburtstag sind zu 80 Prozent als Sonderausgaben absetzbar, höchstens 4.800 Euro pro Kind und Jahr. Schulgeld für Privatschulen zählt zu 30 Prozent, maximal 5.000 Euro jährlich. Voraussetzung ist jeweils die Zahlung per Überweisung. Verpflegungsanteile sind nicht begünstigt. Schulmaterial, Klassenfahrten und Nachhilfe sind nicht absetzbar.
Ranzen, Hefte, Hort und vielleicht eine Privatschule: Der Schulstart geht ins Geld. Ein Teil davon lässt sich über die Steuererklärung zurückholen, wenn man weiß, welche Posten zählen.

Kinderbetreuung: der größte Posten
Kosten für die Betreuung von Kindern bis zum 14. Geburtstag können als Sonderausgaben abgezogen werden, seit 2025 sogar zu 80 Prozent der Aufwendungen, maximal 4.800 Euro pro Kind und Jahr. Dazu zählen Kita- und Hortgebühren, die Betreuung im offenen Ganztag, Tagesmütter und auch ein Au-pair (anteilig).
Wichtig: Verpflegungskosten sind nicht begünstigt und sollten in der Rechnung getrennt ausgewiesen sein. Außerdem gilt: Immer per Überweisung zahlen. Barzahlungen erkennt das Finanzamt nicht an.
Schulgeld für Privatschulen
Besucht Ihr Kind eine private Schule, können 30 Prozent des Schulgelds als Sonderausgaben abgezogen werden, höchstens 5.000 Euro pro Jahr. Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Betreuung zählen dabei nicht mit.
Was leider nicht geht
Schulmaterial, Nachhilfe (außer in Sonderfällen, etwa nach einem beruflich bedingten Umzug) und Klassenfahrten sind Privatsache. Hier hilft nur: Kindergeld und Kinderfreibeträge voll ausschöpfen. Das prüft das Finanzamt bei der Veranlagung automatisch über die sogenannte Günstigerprüfung. Wer Nachwuchs plant, sollte außerdem rechtzeitig die Steuerklasse mit Blick auf das Elterngeld prüfen.
Rechenbeispiel
Familie Krüger zahlt 250 Euro Hortgebühren im Monat (3.000 Euro im Jahr). Absetzbar sind 80 Prozent, also 2.400 Euro als Sonderausgaben. Bei einem Steuersatz von 30 Prozent bringt das rund 720 Euro Erstattung.
Häufige Fragen
80 Prozent der Aufwendungen, maximal 4.800 Euro pro Kind und Jahr, für Kinder bis zum 14. Geburtstag.
Ja, zu 30 Prozent als Sonderausgaben, höchstens 5.000 Euro pro Jahr. Unterkunft, Verpflegung und Betreuung zählen nicht mit.
In der Regel nicht. Eine Ausnahme sind Sonderfälle wie umzugsbedingte Nachhilfe nach einem beruflich veranlassten Umzug.
Ihr nächster Schritt
Sie sind unsicher, welche Kinderkosten zählen? Bringen Sie Ihre Belege einfach mit in Ihre Beratungsstelle. Wir holen für Ihre Familie das Maximum heraus. Eine Übersicht der nötigen Unterlagen haben wir für Sie zusammengestellt.

