Aufgaben von Beratungs­stellen­leiter/innen im Lohnsteuerhilfe­verein

Verantwortung übernehmen. Menschen beraten.

Ihre Aufgabe:

Steuern verständlich machen

Beratungsstellenleiter/innen im Lohnsteuerhilfeverein Spree & Havel leisten weit mehr als das Erstellen von Steuererklärungen. Sie sind Ansprechperson, Vertrauensperson und organisatorische Leitung in einem – und übernehmen eine zentrale Rolle im Kontakt zwischen Mitglied, Finanzamt und Verein.

Die Tätigkeit erfolgt im Rahmen des § 4 StBerG und richtet sich an qualifizierte Fachkräfte, die Einkommensteuerrecht sicher anwenden und persönlich beraten möchten.

Überblick der Kernaufgaben

  • Einkommensteuererklärung erstellen für Mitglieder
  • Einkommensteuer-Beratung zu sämtlichen relevanten Themen
  • Steuerbescheid prüfen und ggf. Einspruch einlegen
  • Steuerermäßigungen beantragen, z. B. für haushaltsnahe Dienstleistungen
  • Beratung zur Steuerklassenwahl, z. B. bei Eheschließung oder Jobwechsel
  • Kindergeld und Riester-Zulagen steuerlich korrekt erfassen
  • Abwicklung mit dem Finanzamt: Kommunikation, Schriftverkehr, Rückfragen

In Teilzeit oder Vollzeit beraten

Spree & Havel bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre eigene Beratungsstelle zu führen – mit echter Freiheit, aber nie allein.

Jahre Lohnsteuerhilfe

Zufriedene Mitglieder

Beratungsstellen

Vorteile der Position

Attraktive Vergütung

Beteiligung an Beiträgen und Aufnahmegebühren

Flexible Arbeitszeitmodelle

Neben- oder hauptberuflich, Voll- oder Teilzeit

Standortunabhängig

Wahlfreier Aufbau Ihrer Beratungsstelle

Starterpaket inklusive

Materialien und strukturierte Startbegleitung

Persönliche Begleitung

Persönliche Ansprechpartner und eine zentrale Hotline

Digitale Prozesse

Mitgliederservice und Datenübermittlung online

Fortbildung inklusive

Vereinseigene Weiterbildungen und Schulungen

Marketing-Support

Online-Präsenz und Mitgliedergewinnung

Haftpflichtversicherung

Vermögensschadenhaftpflicht inklusive

Work-Life-Balance und Flexibilität unserer Beratungsstellenleiter/innen

Als Beratungsstellenleiter/in bei Spree & Havel bestimmen Sie:

Wo Sie arbeiten

Home-Office oder eigenes Büro

Wann Sie arbeiten

Tagsüber, abends oder am Wochenende

Wie viel Sie arbeiten

Teilzeit, Vollzeit oder wachstumsorientiert

Das ermöglicht individuelle Lebensplanung – ob in der Familienphase, vor dem Ruhestand oder im beruflichen Neuanfang.

Voraussetzungen, um eine Beratungsstelle zu leiten

  • Eine kaufmännische oder steuerfachliche Ausbildung, z. B. als
    • Steuerfachangestellte/r
    • Bilanzbuchhalter/in
    • Steuerfachwirt/in
    • Finanzwirt/in
  • Alternativ: Abschluss als
    • Steuerberater/in
    • Rechtsanwalt/-anwältin
    • Wirtschaftsprüfer/in
  • Mindestens drei Jahre Berufserfahrung im Einkommensteuerbereich

Fehlen noch Erfahrungsjahre? Dann lohnt sich ein Gespräch über individuelle Entwicklungsmöglichkeiten oder den Einstieg in Teilzeit. Spree & Havel bietet umfangreiche Unterstützungsleistungen an.

Ihre Vergütung – fair und leistungsbezogen

  • Attraktive Beteiligung an Jahresbeiträgen und Aufnahmegebühren
  • Keine Umsatzbeteiligung, keine Verwaltungsgebühren
  • Werbe-Boni und Zuschüsse möglich
  • Hohe Planbarkeit – mit direkter Kontrolle über den Erfolg

Spezielle Beratungsleistungen

Neben der klassischen Einkommensteuerberatung bieten Beratungsstellenleiter/innen auch Unterstützung bei steuerlich relevanten Lebenssituationen:

  • Steuerliche Fragen rund um Kinder, Familienmodelle und Mehrbedarf
  • Altersvorsorgeberatung im steuerlichen Rahmen (z. B. Riester, Rürup)
  • Unterstützung bei der optimalen Steuerklassenwahl für Ehepaare oder Alleinerziehende
  • Beratung bei Wohnsitzwechsel, Jobwechsel oder Veränderungen der Einkommensstruktur

Weitere Aufgaben der Beratungsstellenleiter

Organisation und Leitung der Beratungsstelle

Die Beratungsstelle wird eigenständig geführt. Das umfasst:

  • Organisation von Beratungsterminen (vor Ort oder digital)
  • Verwaltung von Mitgliederdaten und -unterlagen
  • Qualitäts- und Datenschutzmanagement gemäß gesetzlichen Vorgaben
  • Mitarbeit bei internen Audits und Jahresstatistiken
  • Optionale Führung von Mitarbeitenden oder Aushilfen
  • Dokumentation und Fristenmanagement

Kommunikation mit dem Finanzamt

Ein zentraler Teil der Aufgabe ist die professionelle Kommunikation mit den Finanzämtern, unter anderem bei:

  • Rückfragen zu Bescheiden
  • Klärung von Mitgliederdaten
  • Einreichung von Einsprüchen
  • Beantragung von Fristverlängerungen
  • Abstimmungen bei Sonderfällen

Mitgliedergewinnung und Marketing

Neben der Beratung gehört auch die aktive Mitgliederbetreuung und -gewinnung zur Aufgabe:

  • Aufbau eines eigenen Mitgliederstamms
  • Nutzung vereinseigener Marketingmaterialien (online & offline)
  • Durchführung lokaler Werbeaktionen (z. B. Infotage, Flyer, Empfehlungen)
  • Pflege eines positiven Images des Lohnsteuerhilfevereins vor Ort
  • Mitwirkung an digitalen Maßnahmen (z. B. Google-Maps-Präsenz, Website-Eintrag)

Schritt für Schritt
Berater werden

  1. Kontaktaufnahme und Kennenlerngespräch
  2. Einreichung Ihrer Unterlagen / Qualifikationen (Lebenslauf, Nachweise)
  3. Eignungsprüfung und Vertragsangebot
  4. Onboarding mit Schulung und technischer Ausstattung
  5. Eröffnung Ihrer Beratungsstelle – inkl. Startmarketing und Support bei der Mitgliedervermittlung

Rechtlicher Rahmen

Die Tätigkeit erfolgt auf Basis des § 4 StBerG. Beratungsstellenleiter/innen beraten ausschließlich Mitglieder des Vereins im Rahmen der gesetzlich definierten Befugnisse.

Eine sinnvolle Tätigkeit

Wer als Beratungsstellenleiter/in im Lohnsteuerhilfeverein tätig ist, gestaltet nicht nur seinen Arbeitsalltag eigenverantwortlich, sondern bietet echten Mehrwert für Menschen.

Die Tätigkeit verbindet steuerliches Fachwissen mit persönlicher Beratung und unternehmerischer Freiheit.

Bereit für die Aufgaben in einer Beratungsstelle?

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage – und darauf, Sie kennenzulernen. Bitte kontaktieren Sie uns über das Kontaktformular oder rufen Sie uns gerne an unter 030 / 49 77 92 12 (Mo–Mi 9–14 Uhr).