Leistungen
Entdecken Sie maßgeschneiderte Steuerberatung mit Spree & Havel. Wir beraten die meisten Angestellten, Rentner sowie Arbeitslose. Von der Einkommensteuererklärung bis zur Altersvorsorge, wir sind Ihr Partner. Wir sichern Ihnen umfassende Unterstützung zu, damit Sie stets das Beste aus Ihrer Steuersituation herausholen können.
Leistungen
- Einkommensteuererklärung
- Steuerermäßigung
- Kindergeld
- Altersvorsorge
- Wohnungsbauprämie
- Familienleistungsausgleich
- Aufwandsentschädigungen
- Nebenberufliche Tätigkeiten
- Haushaltsnahe Beschäftigung
Beratungsbefugnis
Eine Beratungsbefugnis für die Erstellung der Einkommensteuererklärung gemäß §4 Nummer 11 des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) besteht nur im Rahmen einer Mitgliedschaft für die Erstellung der Einkommensteuererklärung.
- bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit,
- sonstigen Einkünften aus wiederkehrenden Bezügen (§ 22 Nr. 1 EStG) oder
- sonstigen Einkünften aus Unterhaltsleistungen (§ 22 Nr. 1a EStG),
auch wenn neben solchen Einkünften noch Einnahmen
- aus Kapitalvermögen,
- aus Vermietung und Verpachtung sowie Einnahmen im Sinne des § 22 EStG (z.B. Spekulationsgewinne),
- sowie privaten Veräußerungsgeschäften (§23 EstG) erzielt werden,
die insgesamt eine Höhe von 18.000 €, bei Zusammenveranlagung von 36.000 €, nicht überschreiten.
Die Beratungsbefugnis gilt für
- das Steuerermäßigungsverfahren bei den genannten Einkünften,
- die Bearbeitung von Kindergeldsachen / Familienleistungsausgleich,
- die Bearbeitung der steuerlichen Fördermaßnahmen beim Aufbau einer privaten oder betrieblichen Altersvorsorge, bzw. der sonstigen Zulagen und Prämien, auf die die Vorschriften der Abgabenordnung anzuwenden sind, einschließlich der Wohnungsbauprämie nach dem Wohnungsbauprämiengesetz,
- die Bearbeitung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen, also den Einkünften aus Leistungen nach § 22 Nr. 5 EStG – nachgelagerte Besteuerung,
- die Bearbeitung von Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen und Einnahmen aus bestimmten nebenberuflichen Tätigkeiten (§ 3 Nr. 12 und Nr. 26 EStG) sowie
- die Bearbeitung bei mit haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen i.S. des § 35a Abs. 1 EStG zusammenhängenden Arbeitgeberaufgaben (z.B. Anmeldung einer privaten Haushaltshilfe bei der Minijobzentrale)
Mitglieder, die arbeitslos geworden sind, dürfen weiterhin beraten werden. Unser Tätigkeitsbereich umfasst auch die Beratung bei:
- Antrag auf Lohnsteuerermäßigung
- Antrag auf Kindergeld / Familienleistungsausgleich
- Berechnung der voraussichtlichen Steuererstattung
- Überprüfung des Steuerbescheids
- Einlegen von Einsprüchen gegen unrichtige Steuerbescheide
- Vertretung vor den Finanzgerichten
Adresse
Spree & Havel e.V.
Steegerstr. 71
13359 Berlin
Kontakt
Tel.: 030 / 49779212
Fax: 030 / 494 84 33
E-Mail: info@spreehavel.de